Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2024
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Firma Haute Jardin und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
1.2 Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma Haute Jardin an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Haute Jardin im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Die Firma Haute Jardin widerspricht ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme der anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, die Firma Haute Jardin stimmt schriftlich zu.
§ 2 Angebote
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nicht anderes festgelegt , freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
2.2 Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamt angebotenen Leistungen möglich. Die Annahme kann mündlich oder schriftlich, sowie durch konkludente Handlungen erfolgen und ist durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, Haute Jardin, wirksam.
2.3 Die Angebote beziehen sich auf die Entlohnungen für Gestalterische und Planerische Arbeit, soweit nicht anders vereinbart.
Alle weiteren Kosten, die durch Pflanzen, Gehölze, Materialien und Arbeit entstehen sind, soweit nicht explizit im Angebot beschrieben, exkludiert.
2.4 Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers Haute Jardin. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Veränderung, Anpassung, Verfälschung oder Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers, siehe
§ 3 Honorar
3.1 Für Planungsleistungen jeglicher Art, einschliesslich Beratungen vor Ort, Telefonisch oder per Video-Calls, wird grundsätzlich eine Vergütung fällig. Das Honorar ist je nach Projektumfang und Größe individuell berechnet und wird in einem auf den Auftraggeber zugeschnittenen Angebot transparent dargestellt.
3.2 Die Abrechnung des Honorars erfolg, sofern nicht anders vereinbart, in Teilen. 15% der Gesamtsumme sind zu Beginn der Planungsleistungen zu entrichten und 85% der Gesamtsumme nach Lieferung der jeweilig vereinbarten Leistungen laut Angebot.
3.3 In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist, sofern nicht nach Paragraf §19 UStG befreit, gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
3.4. Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Rechnungsstellung.
§4 Schutz des Design
4.1 Haute Jardin behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
4.2 Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
4.3 Haute Jardin ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Firma anzugeben.
4.4 Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Firma Haute Jardin Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Firma genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
§ 5 Pflege und Gewährleistung
5.1 Haute Jardin übernimmt die Gewähr, dass Leistung zur Zeit der Abnahme/Ausführung ordnungs- gemäß und im zu dem Zeitpunkt bestmöglichsten Wissen ausgeführt ist, der anerkannten Praxis und der Technik entspricht.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von Haute Jardin keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erd/Pflanzarbeiten anderer Auftragsnehmer oder dem Auftraggeber herrühren.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen ist generell ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Pflege in vollem Umfang bestmöglich auszuführen. Haute Jardin haftet nicht für Pflegeschäden des Auftraggebers.
5.4 Ansprüche für den Ersatz beschädigter Pflanzen können nur in Projekten geltend gemacht werden, in denen Haute Jardin die nachfolgenden Pflegearbeiten übernimmt. Diese sind niemals, sofern nicht anders vertraglich geregelt, inkludiert.
§ 6 Pflanzenbestellungen
6.1 Pflanzen können, sofern vereinbart, über Haute Jardin bezogen werden.
6.2 Schäden an Pflanzen, die über Haute Jardin zur Lieferung veranlasst wurden, müssen umgehen, bei Begutachtung der Lieferung bei Annahme , mitgeteilt werden, sodass sich Haute Jardin um passenden Ersatz kümmern kann.
6.3 Sind bereits bestellte Sorten nicht mehr lieferbar, sucht Haute Jardin einen passenden Ersatz in einer ähnlichen aber gleichwertigen Sorte aus. Ersatz ist in anderen Größen und Sorten gestattet.
§7 Haftung bei Schäden
7.1 Trifft ein Mangel/Schaden ein, ist dieser unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.
Haute Jardin behält sich zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Schäden die durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Dürre und andere Naturereignisse) verursacht werden sind durch den Auftraggeber zu beseitigen/ zu ersetzten.
7.2 Haute Jardin haften nicht, wenn der Schaden oder sein Ursprung bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden war. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Haute Jardin für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
7.3 Bei etwaigen Planungsfehlern, behält sich Haute Jardin das Recht auf Nachbesserung vor. Eine Haftung entfällt sobald eine Entfremdung oder änderung der Pläne durch Zweite und Dritte (weitere Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber) geschieht.
§ 8 Übergabe
8.1 Das Projekt gilt, sofern nicht anders vertraglich geregelt, mit der Schlussrechnung als an den Auftraggeber “übergeben”.
8.2 Mit der Übergabe beginnt die Pflegeverpflichtung des Auftraggebers.
8.3 Haute Jardin behält sich vor übergebene Projekte zu Besichtigen und den Auftraggeber auf Pflege und Weiterentwicklung hinzuweisen. Dies geschieht im Rahmen der Kulanz und wird , solange geringfügiger Beratungsaufwand entsteht, als Kulanzleistung seitens Haute Jardin unentgeltlich vorgenommen. Bei langfristigen Beratungen werden diese laut §3.1 zu projektbezogenem Stundenhonorar verrechnet und dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.
8.4 Ergänzende Arbeiten, Weiterentwicklungen und jegliche Beratungen, die nach der Übergabe erfolgen sind mit einem neuen Auftrag zu beschliessen. Haute Jardin behält sich vor den jeweils aktuellen Honorarsatz zu verrechnen, auch wenn das vorangegangen Projekt mit einen anderen Satz abgeschlossen wurde.
§9 Workshops + Kurse
9.1 Anmeldungen erfolgen in der Regel über den E-Commerce Bereich der Homepage von Haute Jardin und sind spezifisch auf einen bestimmten Tag und Uhrzeit festgelegt. Anmeldungen können allerdings auch gegen Rechnungsstellung per Email oder Telefon getätigt werden.
9.2 Bezahlte Workshopplätze sind vom Umtausch, auch bei Nichterscheinen, ausgeschlossen, können allerdings jederzeit an bekanntbegebene Vertreter für den jeweiligen Kurs weitergegeben werden. Hierzu ist Haute Jardin telefonisch oder schriftlich zu informieren.
9.3 Im Falle einer Absage, bei zu geringer Nachfrage oder aufgrund anderer, wichtiger Gründe (im Falle einer Erkrankung o.Ä..) wird die Kursgebühr durch Haute Jardin zurückerstattet.Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachte dies auch für v gebuchte Hotelzimmer sowie Anreisekosten, Flug- oder Bahntickets.
9.4 Haute Jardin ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
§10 Digitale Inhalte
10.1 Ein Produkt, das als aufgezeichneter digitaler Inhalt per E-Mail, zum Download oder auf sonstige Weise zum elektronischen Abruf angeboten wird, wird nicht postalisch versandt.
10.2 Der Empfang digitaler Inhalte setzt voraus, dass der Kunde über eine Internetverbindung verfügt. Der Anbieter weist darauf hin, dass der Netzbetreiber des Kunden Entgelte für den Datenempfang erheben kann, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
10.3 Sofern der Anbieter den digitalen Inhalt zum Download bereitstellt, gewährleistet der Anbieter eine zeitliche Erreichbarkeit (Up-Time) des Download-Servers von 99% im Durchschnitt eines Kalendermonats.
10.4 Verlangt der Kunde als Verbraucher ausdrücklich, dass der Vertrag bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgeführt wird, und bestätigt er, dass hierdurch sein Widerrufsrecht erlischt, stellt der Anbieter den digitalen Inhalt unverzüglich nach Zahlung bereit. Anderenfalls stellt der Anbieter einem Verbraucher den digitalen Inhalt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage) bereit.
10.5 Eine Verfälschung, Vervielfältigung oder andere vorsätzliche Veränderung, ist wie in §2.3 und $4 untersagt.
§11 Live-Online Inhalte
11.1 Für Live-Onlineangebote stellt der Anbieter dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten nach Zahlung des vereinbarten Entgelts zur Verfügung.
11.2 Es obliegt dem Kunden, die Zugangsdaten geschützt vor dem Zugriff durch Dritte aufzubewahren. Soweit ein Dritter die Zugangsdaten nutzt, kann der Anbieter den gleichzeitigen Zugang durch den Kunden ausschließen.
11.3 Die Teilnahme an einem Live-Onlineangebot setzt voraus, dass der Teilnehmer über ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung mit einer Bandbreite von wenigstens 6 MBit/s im Download verfügt. Sofern es sich um ein interaktives Angebot handelt, bei dem der Teilnehmer sein Kamerabild und seinen Ton an den Anbieter oder andere Teilnehmer übermitteln will, benötigt der Teilnehmer zusätzlich eine geeignete Webcam und ein Mikrofon sowie eine Bandbreite von wenigstens 6 MBit/s auch im Upload.
11.4 Bei dem Live-Onlineangebot handelt es sich nicht um Fernunterricht im Sinne des § 1 FernUSG.
11.5 Die Aufzeichnung von Video- und/oder Audio-Daten eines Live-Onlineangebots ist unzulässig.
11.6 Nennt der Anbieter in einer Angebotsbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl, behält sich der Anbieter für dieses Angebot den Rücktritt vom Vertrag vor für den Fall, dass die Buchungen dieses Angebotes die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In diesem Fall kann der Anbieter bis 2 Stunden vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten und die Veranstaltung absagen. Die Rücktrittserklärung übermittelt der Anbieter per E-Mail. Der Anbieter erstattet bereits gezahlte Entgelte unverzüglich.
11.7 Eine Verfälschung, Vervielfältigung oder andere vorsätzliche Veränderung, ist wie in §2.3 und $4 untersagt.
§12 Widerrufsfrist
12.1 Es besteht das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag für Gartenplanungen, Kurse sowie E-Commerce und Online-Live Veranstaltungen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an der Kunde/Auftraggeber oder ein von dem Kunden/Auftraggeber benannter Dritter, die Anmeldebescheinigung erhalten hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Haute Jardin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist ab gesendet ist. Der Widerruf ist zu richten an: Haute Jardin, Sebastian Conrad, sebastian@hautejardin.com
§13 Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
13.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von Haute Jardin (Amtsgericht Regensburg bzw. Landgericht Regensburg). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Haute Jardin (Amtsgericht Regensburg bzw. Landgericht Regensburg).
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
13.3 Im Streitfall ist Haute Jardin berechtigt, den Streitfall an ein unabhängigen Schieds- mann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Haute Jardin zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Haute Jardin getragen.
§14 Datenschutz
14.1 Die Datenschutzerklärung ist auf der Homage Haute Jardin wie folgt einzusehen:
https://hautejardin.com/datenschutzerklaerung
§15 Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Haute Jardin und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.